Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4036
VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90 (https://dejure.org/1992,4036)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27.04.1992 - Lv 2/90 (https://dejure.org/1992,4036)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27. April 1992 - Lv 2/90 (https://dejure.org/1992,4036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gebietsreform und Verwaltungsreform ; Bestandsschutz als Recht der kommunalen Selbstverwaltung; Auslegung prozessualer Ausschlussfristen; Geltendmachung einer Verletzung durch ein gesetzgeberisches Unterlassen; Gesetzliche ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gebietsreform und Verwaltungsreform ; Bestandsschutz als Recht der kommunalen Selbstverwaltung; Auslegung prozessualer Ausschlussfristen; Geltendmachung einer Verletzung durch ein gesetzgeberisches Unterlassen; Gesetzliche ...

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 424
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90
    Ist der Gesetzgeber aber tätig geworden und enthält das Gesetz eine - sei es auch ableh- nende - Regelung, so hat er eine Entscheidung nicht "unterlassen" (vgl. BVerfGE 56, 54, 71; 13, 284, 287; 23, 229, 238; 29, 268, 273; stern, Das staatsrecht der Bundesrepubl1k Deutschland, Band III/1, 1988, § 73, III 7 Seite 1286 ffl.

    überdies könnte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 56, 54, 81) ein Verfassungsverstoß nur dann festgestellt werden, wenn evident wäre, daß eine ursprünglich rechtmä- ßige Regelung wegen zwischenze1t11cher Änderung der Verhältnisse verfassunqsrechtlich untragbar geworden 1st.

  • VerfGH Saarland, 23.11.1983 - Lv 5/82
    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90
    1. Zwar ist trotz der Bestimmung des § 55 Abs. 3 VGHG der Verfassungsgerichtshof gemäß § 9 Nr. 13 VGHG zuständig, über die Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, da die bundesrechtlichen Vorschriften der Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG i.V.m. § 91 Satz 2 BVerfGG eine der Bestimmung des § 55 Abs. 3 VGHG gleichartige Subs1diaritätsklausel enthalten, die nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes der saar- ländischen Regelung vorgeht (vgl. Beschluß des VGH vom 19.12.1973 - Lv 3/73 - sowie Urteil des VGH vom 23.11.1983 - Lv 5/82 - Seite 6).

    Der Verfassungsger1chtshof hat dementsprechend bereits entschieden, daß in Fällen des S 55 Abs. 2 VGHG grundsätzlich die Geltendmachung einer Verletzung durch ein gesetzgeber1sches Unterlassen als unzulässig ausscheidet (VGH, Urteil vom 23.11.1983 - Lv 5/82 -).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90
    Soweit die Beschwerdeführer1n unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 50, 290, 377) in Ermangelung der Kenntnis der ursprünglichen Erwartungshaltung des Gesetz- gebers versucht, auf die "vertretbare" Prognose des Gesetzgebers abzustellen, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90
    Ist der Gesetzgeber aber tätig geworden und enthält das Gesetz eine - sei es auch ableh- nende - Regelung, so hat er eine Entscheidung nicht "unterlassen" (vgl. BVerfGE 56, 54, 71; 13, 284, 287; 23, 229, 238; 29, 268, 273; stern, Das staatsrecht der Bundesrepubl1k Deutschland, Band III/1, 1988, § 73, III 7 Seite 1286 ffl.
  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90
    Aus diesem Grunde ist die Fr1stbest1mmung des S 56 Abs. 2 VGHG eng auszulegen (vgl. zu 5· 93 BVerfGG, BVerfGE 30, 112, 126; 11, 225, 260; Schm1dt-Ble1btreu in Maunz, Schmidt-Bleibtreu, Klein, Ulsamer, Kommentar zum Bverf~, stand 1989, Rdnr. 28 ZU S 91 BVerfGG sowie Rdnr. 46 zu S 93 BVerfGG).
  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90
    Ist der Gesetzgeber aber tätig geworden und enthält das Gesetz eine - sei es auch ableh- nende - Regelung, so hat er eine Entscheidung nicht "unterlassen" (vgl. BVerfGE 56, 54, 71; 13, 284, 287; 23, 229, 238; 29, 268, 273; stern, Das staatsrecht der Bundesrepubl1k Deutschland, Band III/1, 1988, § 73, III 7 Seite 1286 ffl.
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 690/70

    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung des zur Nachentrichtung von

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90
    Ist der Gesetzgeber aber tätig geworden und enthält das Gesetz eine - sei es auch ableh- nende - Regelung, so hat er eine Entscheidung nicht "unterlassen" (vgl. BVerfGE 56, 54, 71; 13, 284, 287; 23, 229, 238; 29, 268, 273; stern, Das staatsrecht der Bundesrepubl1k Deutschland, Band III/1, 1988, § 73, III 7 Seite 1286 ffl.
  • VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90
    Zwar kann sich das selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und Gemeindeverbände 1m Sinne der Artikel 28 Abs. 2 GG, 117 ff. sVerf stets nur in Bezug auf einen bestimmten räumlichen Bereich "entfalten, der in diesem Sinne ihrer jeweiligen "Gebietshohe1t" unterliegt und ebenso wie die daraus fließenden Befugnisse sodann nach Maßgabe der genannten Bestim- mungen in gewissem Umfange gegen veränderungen durch Maßnahmen des Gesetzgebers geschützt ist (dazu zuletzt VGH, Urteil vom 27. November 1985 - Lv 2/85 -, Amtliche sammlung 20, 167 = NVwZ 1986, 1008 = DÖV 1986, 337 = Saarl. Kommunalzeitschrift 1986, 15).
  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 7/73

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses zweier saarländischer Gemeinden zu einer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90
    den "Gründungsakt" des Artikel 1 § 1 des Gesetzes Nr. 1134 und in dem damit gesteckten Rahmen zugewachsen 1st, also entgegen ihrem vorbringen in der mündlichen Verhandlung nicht etwa durch Rechts- positionen in der Nachfolge der gemäß § 22 NGG endgül- tig 1n der Bete11iqten zu 2) aufgegangenen (dazu VGH, Urteil vom 28. Juni 1974 - Lv 7/73 -), in der Beschwerdeführerin keineswegs "wiedererstandenen" ehemaligen Gemeinde Bous angereichert ist.
  • VerfGH Saarland, 19.12.1973 - Lv 3/73
    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90
    1. Zwar ist trotz der Bestimmung des § 55 Abs. 3 VGHG der Verfassungsgerichtshof gemäß § 9 Nr. 13 VGHG zuständig, über die Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, da die bundesrechtlichen Vorschriften der Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG i.V.m. § 91 Satz 2 BVerfGG eine der Bestimmung des § 55 Abs. 3 VGHG gleichartige Subs1diaritätsklausel enthalten, die nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes der saar- ländischen Regelung vorgeht (vgl. Beschluß des VGH vom 19.12.1973 - Lv 3/73 - sowie Urteil des VGH vom 23.11.1983 - Lv 5/82 - Seite 6).
  • VerfGH Saarland, 22.03.1993 - Lv 3/91

    Kommunalverfassungsbeschwerde einer Gemeinde gegen den Zusammenschluss mehrerer

    Zur Begründung dieser Auffassung verweist die Beschwerdeführerin auf die Entscheidung des Verfassungsgericbtshofs vom 27. Mai 1992 - Lv 2/90.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgericbtshofs geht die bundesrechtliche Subsidiaritätsklausel des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 b GO in Verbin- dung mit § 9.1 Satz 2 BVerfGG der saarländischen Regelung in § 55 Abs. 3 VGHG vor (vgl. Beschluß des VerfGH vom 19. Dezember 1973 - Lv 3/73 - sowie Urteile des VerfGH vom 23. November 1983 - Lv 5/82 - und vom 27. April 1992 - Lv 2/90).

    Die zusätzliche Voraussetzung von Art. 123 SVerf, § 55 Abs. 2 VGHG, daß die antragstellende Gemeinde geltend machen muß, durch das angegrif- fene Gesetz "in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt zu sein", läßt sich nämlich nur bejahen, wenn jedenfalls dieser Eingriff noch zu Zeiten ihres rechtlichen Existierens geschah, weil spätere Vorgänge sie wegen fehlender Rechtspersönlichkeit und damit mangels möglicher Rechtsträgerschaft nicht mehr "in ihrem Selbstverwaltungsrecht" berühren können (in diese Richtung bereits Urteil des VerfGH vom 27. April 1992 - LV 2/90).

  • VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98

    Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung Art. 91 Abs. 1 ThürVerf

    Zwar kann ein gesetzgeberisches Unterlassen ausnahmsweise auch dann in Betracht kommen, wenn der Gesetzgeber durch seine Untätigkeit eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Nachbesserung einer ursprünglich als verfassungskonform angesehenen Regelung verletzt (vgl. BVerfGE 56, 54, [72]; VerfGH Saarland, NVwZ-RR 1993, 424).

    Dagegen wird keine durch tatsächliche Entwicklungen nachträglich eingetretene Verfassungswidrigkeit eines ursprünglich verfassungskonformen und innerhalb der Jahresfrist nicht mehr anfechtbaren Gesetzes behauptet, die es rechtfertigen würde, die Anfechtung dieses Gesetzes ungeachtet des Ablaufes der Jahresfrist unter dem Aspekt des Unterlassens einer gesetzgeberischen Nachbesserungspflicht zuzulassen (vgl. VerfGH Saarland NVwZ-RR 1993, 424).

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 219/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform

    Ob das Recht auf kommunale Selbstverwaltung in bestimmten Konstellationen einen Anspruch auf Ausdehnung des Gemeindegebietes vermitteln kann (vgl. dazu SaarlVerfGH NVwZ-RR 1993, 424; BayVGH BayVBl 1978, 271), kann dabei offenbleiben.
  • VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01

    Begleithundeprüfung; Bestimmtheit; Bullterrier; Gefährlichkeit; Gemeinde;

    (c) Ist die Beklagte als Satzungsgeber daher bei Erlass ihrer insoweit experimentiell erlassenen Satzung von einem zutreffend bewerteten Tatsachenmaterial hinsichtlich der Gefährlichkeit von Bullterriern ausgegangen, so trifft sie eine Pflicht zur Nachbesserung (vgl. Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts v. 18.10.2002 - 13 LA 246/02 -) "nur dann, wenn eine ursprünglich verfassungsgemäße Regelung wegen zwischenzeitlicher Änderung der Verhältnisse verfassungsrechtlich untragbar geworden ist" und durch weiteres Untätigbleiben die in den Grundrechten verkörperten Grundentscheidungen evident verletzt würden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des ersten Senats des BVerfG vom 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95 - NJW 1996, 651, sowie ergänzend zu den Voraussetzungen für eine Nachbesserungsverpflichtung des Normgebers Stettner, DVBl 1982, 1123 ff, und der Beschluss des Saarländischen Verfassungsgerichtshof vom 27. April 1992 - Lv 2/90 - NVwZ-RR 1993, 424 ff., Nr. 2c, mwN).
  • VG Braunschweig, 18.05.2004 - 5 B 89/04

    American Staffordshire Terrier; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund;

    Ist der Satzungsgeber bei Erlass seiner Satzung von einem zutreffend bewerteten Tatsachenmaterial hinsichtlich der Gefährlichkeit einer Hunderasse ausgegangen, so trifft ihn eine Pflicht zur Nachbesserung (vgl. Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts v. 18.10.2002 - 13 LA 246/02 -) "nur dann, wenn eine ursprünglich verfassungsgemäße Regelung wegen zwischenzeitlicher Änderung der Verhältnisse verfassungsrechtlich untragbar geworden ist" und durch weiteres Untätigbleiben die in den Grundrechten verkörperten Grundentscheidungen evident verletzt würden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des ersten Senats des BVerfG vom 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95 - NJW 1996, 651, sowie ergänzend zu den Voraussetzungen für eine Nachbesserungsverpflichtung des Normgebers Stettner, DVBl 1982, 1123 ff, und der Beschluss des Saarländischen Verfassungsgerichtshof vom 27. April 1992 - Lv 2/90 - NVwZ-RR 1993, 424 ff., Nr. 2c, mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht